Über mich
Sprache und Stimme sind für mich weit mehr als Mittel zur Verständigung – sie sind Ausdruck von Persönlichkeit, Emotion und Lebendigkeit. Schon früh hatte Sprache für mich eine besondere Bedeutung. Meine eigene Erfahrung mit Mutismus in der Kindheit hat mir gezeigt, wie eng Sprache mit Selbstvertrauen und Beziehung verknüpft ist. Diese Prägung war ein entscheidender Wegweiser in die Logopädie.
Als Logopädin durfte ich bereits viele Menschen jeden Alters begleiten. Dabei habe ich erlebt, wie wichtig Nähe, Vertrauen und ein spielerischer Zugang für Entwicklung sind. Diese Haltung prägt bis heute meine therapeutische Arbeit.
Mir ist es ein Anliegen, einen geschützten Raum zu schaffen, in dem Sprache und Stimme wachsen dürfen – sei es beim Entdecken von Sprache, beim Lösen von Blockaden, in der myofunktionellen Therapie oder in der Stimmtherapie. Meine Arbeit verbindet fundierte Fachlichkeit mit Menschlichkeit und richtet den Blick stets auf den Menschen als Ganzes.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Erstgespräch vereinbaren möchten, können Sie mir gerne schreiben.


Der Raum



Therapieablauf
1. Ärztliche Verordnung
Für eine logopädische Therapie ist immer eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Diese erhalten Sie z. B. von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Phoniater oder Kieferorthopäden und Zahnarzt
2. Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte: Die Behandlungskosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Ab dem 18. Lebensjahr gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht (10 % des Rezeptwertes + 10 € pro Verordnung). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.
Privatversicherte: Auch private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn über die Konditionen Ihres individuellen Vertrags.
3. Terminvereinbarung
Sobald Sie die Verordnung haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir melden. Gemeinsam vereinbaren wir zeitnah einen Termin für das Erstgespräch und die darauf folgenden Einheiten.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine Absage ist bis spätestens 24h vor dem Termin möglich.
Bei nicht fristgerecht abgesagten oder nicht wahrgenommenen Terminen kann eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt werden.
4. Wartebereich
Damit die Therapie in einer ruhigen und konzentrierten Atmosphäre stattfinden kann, wird die Praxis als Bestellpraxis - ohne Wartezeit - geführt.
Der Eingangsbereich ist klein gehalten. Ein kurzes Warten vor dem Termin ist möglich, während der Therapiezeit jedoch nicht vorgesehen.
Viele Eltern nutzen diese Zeit für einen kurzen Spaziergang oder eine kleine Pause in der Umgebung.
5. Erstgespräch & Diagnostik
Im ersten Termin nehme ich mir Zeit für ein ausführliches Gespräch und eine Diagnostik, um die individuellen Schwierigkeiten, Ressourcen und Ziele zu erfassen.
6. Therapie
Auf Grundlage der Erstdiagnostik erstelle ich für Sie einen individuellen Therapieplan.
Eine ärztliche Verordnung umfasst in der Regel 10 Sitzungen. Diese finden meist ein- bis zweimal pro Woche statt und dauern jeweils etwa 45 Minuten.
Durch gezielte Übungen für zu Hause können Sie die Fortschritte zusätzlich unterstützen und langfristig sichern.
7. Abschluss & Weiterbehandlung
Am Ende einer Verordnung besprechen wir gemeinsam die erreichten Fortschritte.
Falls weiterhin Bedarf besteht, kann Ihr behandelnder Arzt eine Folgeverordnung ausstellen, sodass die Therapie nahtlos fortgesetzt werden kann.


